Erörterungstermin “Windpark Altheim” entfällt

(Symbolbild – Pixabay)
Walldürn. (pm) Die Windenergie S&H GmbH aus Buchen plant die Errichtung und den Betrieb von fünf Windkraftanlagen (Windpark Altheim III) auf dem Gebiet der Stadt Walldürn.

Das Vorhaben wurde am 27. Oktober 2023 öffentlich bekanntgemacht und die Antragsunterlagen lagen beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis und den betroffenen Gemeinden zur Einsicht aus. Einwendungen gegen das Vorhaben konnten bis 05. Januar 2024 erhoben werden. Ein Erörterungstermin war für die Zeit ab Dienstag, 05. März 2024 geplant.

Innerhalb der Einwendungsfrist ging lediglich eine Einwendung ein. Nach Einschätzung der Genehmigungsbehörde bedarf sie jedoch keiner Erörterung im Rahmen eines Erörterungstermins, da der Inhalt der Einwendung keine neuen Fragestellungen aufgeworfen hat.

Bei der Genehmigungsentscheidung werden die vorgetragenen Aspekte umfassend unter Hinzuziehung der jeweiligen Fachbehörden geprüft und bewertet und fließen in die Entscheidung mit ein. Daher hat die Genehmigungsbehörde entschieden, dass die Durchführung eines Erörterungstermins nicht erforderlich ist und der geplante Erörterungstermin nicht stattfindet.

Weitere Informationen können der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis www.neckar-odenwald-kreis.de und auf dem zentralen Internetportal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de entnommen werden.

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